Nachlassräumung
Im Falle des Ablebens eines Angehörigen sind in Deutschland die Erben verantwortlich für die Räumung der ehemaligen Wohnräume. Sei es ein Haus, eine Wohnung oder auch nur ein Seniorenheimzimmer.
Unsere Kunden greifen in diesem Fall gern auf unsere Hilfe zurück. Der Zeit- und Kraftaufwand einer solchen Räumung ist in der Zeit der Trauer eine weitere unnötige Belastung.
WIr helfen gern und gehen dabei diskret, sauber und feinfühlig mit den Hinterlassenschaften Ihrer Angehörigen um.